Stand: Mai 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen
Eric Berger, handelnd unter der Firma „Gorilla Software Eric Berger“, Dresden, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“)
und seinen Kunden (nachfolgend „Lizenznehmer“ bzw. „Kunde“) über den Erwerb und die Nutzung der Software des Gorilla3D Frameworks (Komponentenbibliotheken für Embarcadero Delphi und C++ Builder, nachfolgend „Software“).
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Lizenznehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Die Präsentation der Software im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Durch Anklicken des Bestell-Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande mit Zugang der Auftragsbestätigung des Anbieters per E-Mail, spätestens jedoch mit der Bereitstellung des Lizenzschlüssels.
(3) Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen sowie die Korrekturhilfen des Browsers berichtigen.
(4) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgeblich, sofern auf den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.
(5) Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht dauerhaft gespeichert; der Anbieter sendet dem Kunden die Bestelldaten und diese AGB jedoch mit der Auftragsbestätigung per E-Mail zu. Der Kunde wird gebeten, diese Unterlagen selbst aufzubewahren.
(1) Pakete: Der Anbieter bietet die Software in verschiedenen Paketen an. Der konkrete Lieferumfang (enthaltene Module, Bibliotheken, Dokumentation, Demos) ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Bestellvorgang.
(2) Standardumfang: Der Standardumfang einer Lizenz umfasst kompilierte Bibliotheken (DCU-, BPL- und Header-Dateien) sowie die zugehörige Dokumentation und Demoprojekte.
(3) Quellcode-Option: Gegen Aufpreis kann der Lizenznehmer die Software einschließlich Quellcode erwerben. Für die Quellcode-Option gelten die zusätzlichen Einschränkungen nach § 4 Abs. 5 dieser AGB.
(4) Update-Subscription: Der Lizenznehmer kann optional eine Update-Subscription erwerben. Einzelheiten regelt § 9.
(5) Support: Im Rahmen einer aktiven Update-Subscription stehen dem Lizenznehmer drei (3) individuelle Supportfälle zu. Einzelheiten regelt ebenfalls § 9.
(1) Lizenzgewährung: Mit vollständiger Bezahlung erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites und zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung der erworbenen Software nach Maßgabe dieser AGB.
(2) Lizenzeinheit: Eine Lizenz wird einem einzelnen Lizenznehmer (Einzelperson oder Unternehmen) erteilt. Die Software darf von Mitarbeitern des Lizenznehmers im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Lizenznehmer genutzt werden. Die Nutzung durch Subunternehmer, freie Mitarbeiter, externe Dienstleister oder sonstige Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
(3) Weitergabe von Endprodukten: Der Lizenznehmer ist berechtigt, mit der Software entwickelte Anwendungen in kompilierter Form (ausführbare Dateien, z. B. EXE) an seine Endkunden weiterzugeben oder zu vertreiben. Die Einbindung der Bibliotheken erfolgt über die IDE (z. B. statisches Linken oder Verwendung kompilierter Packages) ausschließlich zum Zweck der Kompilierung eigener Anwendungen des Lizenznehmers.
(4) Allgemeine Einschränkungen: Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters ist insbesondere nicht gestattet:
(5) Zusätzliche Einschränkungen bei Quellcode-Option: Hat der Lizenznehmer die Quellcode-Option erworben, gelten ergänzend:
(6) Sicherungskopien: Das Recht zur Anfertigung notwendiger Sicherungskopien gemäß § 69d Abs. 2 UrhG bleibt unberührt.
(7) Eigentum: Die Software bleibt jederzeit geistiges Eigentum des Anbieters. Der Lizenznehmer erwirbt ausschließlich die in diesem § 4 eingeräumten Nutzungsrechte.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Shop ausgewiesenen Preise. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG erhebt der Anbieter keine Umsatzsteuer und weist diese auch nicht in Rechnungen aus.
(2) Die Zahlung ist im Wege der Vorkasse zu leisten. Es stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
(3) Bei Zahlung per Banküberweisung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(4) Die Bereitstellung der Software erfolgt elektronisch durch Übermittlung eines Download-Links und des Lizenzschlüssels per E-Mail an die vom Lizenznehmer angegebene E-Mail-Adresse. Ein Versand auf einem körperlichen Datenträger findet nicht statt.
(5) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, eine korrekte und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben. Erfolgt die Bereitstellung aufgrund einer fehlerhaften E-Mail-Adresse nicht, geht dies zu Lasten des Lizenznehmers.
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher (i) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und (ii) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
(1) Verbraucher: Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung. Für die Bereitstellung der Software als digitales Produkt finden insbesondere die §§ 327 ff. BGB Anwendung. Der Anbieter ist insbesondere verpflichtet, Aktualisierungen bereitzustellen, die erforderlich sind, um die Vertragsmäßigkeit der Software zu erhalten (§ 327f BGB), und zwar für den Zeitraum, den der Verbraucher aufgrund der Art und des Zwecks der Software erwarten kann.
(2) Unternehmer: Gegenüber Unternehmern gilt eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von einem (1) Jahr ab Bereitstellung der Software. Die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt für Kaufleute unberührt.
(3) Unberührte Ansprüche: Die Verkürzung der Verjährung nach Abs. 2 gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(1) Der Anbieter haftet dem Lizenznehmer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus einer arglistig verschwiegenen Eigenschaft oder einer Übernahme einer Garantie sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach § 327i BGB bleibt unberührt.
(3) Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Laufzeit: Die Update-Subscription hat eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten. Der Laufzeitbeginn ist der Tag der Bereitstellung des Lizenzschlüssels an den Lizenznehmer per E-Mail.
(2) Leistungsumfang: Während der Laufzeit der Subscription erhält der Lizenznehmer sämtliche vom Anbieter im Subscription-Zeitraum freigegebenen Updates (Patches, Minor- und Major-Releases) der erworbenen Software. Aktualisierungen erfolgen durch Bereitstellung im Kundenbereich oder per E-Mail.
(3) Supportfälle: Während der Laufzeit der Subscription stehen dem Lizenznehmer drei (3) individuelle Supportfälle zu. Ein Supportfall umfasst die Bearbeitung einer konkreten technischen Anfrage des Lizenznehmers zur erworbenen Software per E-Mail. Nicht in Anspruch genommene Supportfälle verfallen mit Ablauf der Subscription ersatzlos und werden nicht erstattet.
(4) Keine automatische Verlängerung: Die Update-Subscription verlängert sich nicht stillschweigend. Sie endet automatisch nach Ablauf der zwölf Monate.
(5) Verlängerung: Eine Verlängerung um jeweils weitere zwölf Monate ist auf Basis eines vom Anbieter individuell unterbreiteten Angebots möglich. Es besteht weder ein Anspruch des Lizenznehmers auf Abgabe eines Verlängerungsangebots noch eine Pflicht zur Annahme eines solchen Angebots.
(6) Folgen des Subscription-Ablaufs: Mit Ablauf der Subscription erlischt der Anspruch auf weitere Updates und auf Inanspruchnahme von Supportfällen. Das unbefristete Nutzungsrecht an der zum Zeitpunkt des Subscription-Ablaufs bereitgestellten Version der Software bleibt davon unberührt.
(7) Aktualisierungspflicht gegenüber Verbrauchern: Die in § 7 Abs. 1 beschriebene gesetzliche Aktualisierungspflicht nach § 327f BGB gegenüber Verbrauchern wird durch das Bestehen oder Nichtbestehen einer Subscription nicht berührt.
(1) Das nach § 4 eingerichtete Nutzungsrecht ist zeitlich unbefristet.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Nutzungsbeschränkungen nach § 4 verstößt und der Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung des Anbieters mit Fristsetzung von 30 Tagen nicht behoben wird, sofern eine Abmahnung nicht entbehrlich ist.
(3) Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche Kopien der Software (einschließlich etwaiger Quellcode-Kopien) zu löschen oder zu vernichten und dies dem Anbieter auf Anfrage schriftlich zu bestätigen.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, in eigenen Anwendungen, in denen Bestandteile der Software enthalten sind und die an Dritte weitergegeben werden, einen angemessenen Urheberrechtshinweis zugunsten des Anbieters anzubringen, soweit dies branchenüblich ist (z. B. im „Über“-Dialog oder in der Dokumentation).
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Lizenznehmers im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und dessen Abwicklung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Lizenznehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Diese Rechtswahl gilt gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als dem Verbraucher der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(3) Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Dresden, Deutschland. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.